Auszug - Prüfung der Gültigkeit der Kommunalwahl 2014 - Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014  

 
 
Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Wahlprüfungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2862/2014 Prüfung der Gültigkeit der Kommunalwahl 2014
- Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
 
Beschluss


Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes festzustellen, dass bei der Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014

 

1.               alle Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2.               bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte,

3.               die Wahlergebnisse vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurden.

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt daher einstimmig dem Rat der Stadt, die Wahl des Rates der Stadt Wermelskirchen (Gemeindewahl) am 25.05.2014 nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein Westfalen in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung Nordrhein Westfalen für gültig zu erklären.