- vorbehaltlich der Zustimmung
der zuständigen politischen Gremien der Städte Burscheid und Leichlingen sowie
des Rheinisch-Bergischen Kreises -
die Verwaltungsvereinbarung über
die Kostenbeteiligung der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen
Kreises an den Bau- und Einrichtungskosten für den Erweiterungsbau und den
Neubau des Altbaus der Pestalozzischule, städt. Verbundschule Wermelskirchen in
der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
16.11.2005 - Schulausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
28.11.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - (offen)
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt - vorbehaltlich der
Zustimmung der zuständi-gen politischen Gremien der Städte Bur
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen - vorbehaltlich der
Zustimmung der zuständigen politischen Gremien der Städte Burscheid und
Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises - die
Verwaltungsvereinbarung über die Kostenbeteiligung der Städte Burscheid und
Leichlingen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises an den Bau- und
Einrichtungskosten für den Erweiterungsbau und den Neubau des Altbaus der Pestalozzischule,
städt. Verbundschule Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten
Fassung zu beschließen.
12.12.2005 - Rat der Stadt
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig
Der Rat der Stadt Wermelskirchen
beschließt einstimmig
- vorbehaltlich der Zustimmung
der zuständigen politischen Gremien der Städte Burscheid und Leichlingen sowie
des Rheinisch-Bergischen Kreises -
die Verwaltungsvereinbarung über
die Kostenbeteiligung der Städte Burscheid und Leichlingen sowie des
Rheinisch-Bergischen Kreises an den Bau- und Einrichtungskosten für den
Erweiterungsbau und den Neubau des Altbaus der Pestalozzischule, städt.
Verbundschule Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Besetzung der Stelle der Rektorin / des Rektors der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen
hier: Ausübung des Vorschlagsrechtes gem. § 61 Schulgesetz NRW (Verfasser : Voß, Andreas)
Besetzung der Stelle der stellvertr. Schulleiterin / des stellvertr. Schulleiters der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Dabringhausen
hier: Ausübung des Vorschlagsrechtes gem. § 61 Schulgesetz NRW (Verfasser : Voß, Andreas)
Auftragserteilung in Sachen "Durchführung des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2005/2006"
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 03.06.2005(Verfasser : Voß, Andreas)
Auftragserteilung in Sachen "Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Durchführung der Offenen Ganztagsschule in der Schwanenschule"
Genehmigung der Dringlichkeitsbescheinigung (Verfasser : Voß, Andreas)