Frage 1)
Herr Drescher, Leiter des Tiefbauamtes, beantwortet die Anfrage dahingehend, dass es aus Sicht der Verwaltung möglich sei, die Parkdauer in der oberen Ebene der Tiefgarage von 4 Stunden auf 2 Stunden zu begrenzen.
Frage 2)
Für die Jörgensgasse gibt es aus Sicht der Verwaltung zwei Möglichkeiten:
Die Parkmöglichkeit kann
a) ausschließlich auf Pkw begrenzt werden, oder
b) die Parkdauer wird allgemein für alle Fahrzeuge, wie zu Anfang des Prozesses des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wieder auf 2 Stunden begrenzt werden.
Die Verwaltung favorisiert Variante a) die Einschränkung der Parkmöglichkeit nur für Pkw.