Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt einstimmig,
die Teilbudgets
- 51.19 Sportförderung
- 51.20 Bereitstellung und Betrieb von Bädern
- 61.08 Wirtschaftsförderung und Tourismus (hier: Tourismus)
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2016 sowie dem vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes 2012 – 2022 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Darüber hinaus wird angeregt, die auf Seite 405 des Entwurfes des Haushaltsplanes 2016 unter Amt 65, Teilbudget 65.01, I01122503, Neubau Hallenbad veranschlagten Planungskosten in Höhe von 50.000 € nur in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Bäder zu verausgaben.