Herr Mitglied des Rates Henning Rehse beantragt, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus zu folgen, hierbei jedoch eine Änderung vorzunehmen: Erhöhung des Entgeltes für eine Halbjahreskarte Erwachsene von 80,00 € auf 150,00 €.
Der Beschlussvorlage der Verwaltung wird mit 13 Stimmen (5 CDU, 3 SPD, 3 WNK UWG FREIE WÄHLER, 1 Bündnis 90/ Die Grünen, Herr Müßener) gegen 3 Stimmen (1 Bürgerforum, 1 FDP, Bürgermeister) abgelehnt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt gegen 1 Stimme (FDP) bei 2 Enthaltungen (1 Bürgerforum, 1 Herr Müßener) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad Wermelskirchen in der nachstehenden Fassung zu beschließen:
- Höhe der Entgelte - Schwimmbad
1.1. Einzelkarten
1.1.0. für Erwachsene 3,50 €
1.1.1. für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten,
Stadtpassinhaber ab 18 Jahren und Inhaber der Ehrenamtskarte 2,30 €
1.1.2. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres 0,00 €
1.1.3. Stadtpassinhaber bis zu 18 Jahren und Inhaber der Ehrenamtskarte 1,10 €
1.1.4. Familientageskarten 8,00 €
1.2. Zehnerkarten
1.2.0. für Erwachsene 28,00 €
1.2.1. wie 1.1.1 16,50 €
1.2.2. Stadtpassinhaber bis zu 18 Jahren 8,00 €
1.3. Halbjahreskarten
1.3.0. für Erwachsene 150,00 €
1.3.1. wie 1.1.1 56,00 €
1.3.2. Stadtpassinhaber bis zu 18 Jahren 30,00 €
1.4. Familienhalbjahreskarten 185,00 €
- Höhe der Entgelte – Sauna
2.1. Einzelkarten
2.1.1. für Erwachsene 9,00 €
2.1.2. wie 1.1.1 8,00 €
2.1.3. Stadtpassinhaber bis zu 18 Jahren 6,00 €
2.2. Zehnerkarten
2.2.1. für Erwachsene 80,00 €
2.2.2. wie 1.1.1 70,00 €
2.2.3. Stadtpassinhaber bis zu 18 Jahren 45,00 €
3.5.1 Kostenersatz verlorener Schlüssel 9,00 €