Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 25.10.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorstellung der AWO-Schuldnerberatung    
Ö 5  
Jahresbericht 2015 der Erziehungsberatungsstelle
Enthält Anlagen
RAT/3548/2016  
Ö 6  
Auf- und Ausbau des Netzwerkes Frühe Hilfen für Wermelskirchen
RAT/3546/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.) Für die Stadt Wermelskirchen wird ein Netzwerk Frühe Hilfen im Sinne der Bundesinitiative Frühe Hilfen auf- und ausgebaut.

2.) Die in § 3 Abs. 1 und 2 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Einrichtungen und Dienste werden gebeten, sich aktiv in dieses Netzwerk einzubringen.

3.) Der Jugendhilfeausschuss und der Rat sind einmal jährlich über die Ergebnisse der Arbeit des Netzwerkes Frühe Hilfen Wermelskirchen zu informieren.

 

   
    25.10.2016 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Frau Eichhorn erläutert die Vorlage zum Auf- und Ausbau des Netzwerkes Frühe Hilfen für Wermelskirchen

 

Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig

1.) Für die Stadt Wermelskirchen ein Netzwerk Frühe Hilfen im Sinne der Bundesinitiative Frühe Hilfen auf- und auszubauen.

2.) Die in § 3 Abs. 1 und 2 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Einrichtungen und Dienste werden gebeten, sich aktiv in dieses Netzwerk einzubringen.

3.) Der Jugendhilfeausschuss und der Rat sind einmal jährlich über die Ergebnisse der Arbeit des Netzwerkes Frühe Hilfen Wermelskirchen zu informieren.

 

   
    12.12.2016 - Rat der Stadt
    Ö 24 - (offen)
   

1.) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, für die Stadt Wermelskirchen ein Netzwerk Frühe Hilfen im Sinne der Bundesinitiative Frühe Hilfen auf- und auszubauen.

2.) Die in § 3 Abs. 1 und 2 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Einrichtungen und Dienste werden gebeten, sich aktiv in dieses Netzwerk einzubringen.

3.) Der Rat ist einmal jährlich über die Ergebnisse der Arbeit des Netzwerkes Frühe Hilfen Wermelskirchen zu informieren.

 

Ö 7  
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen Verlängerung der Laufzeit bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode
Enthält Anlagen
RAT/3552/2016  
Ö 8  
Verschiedenes