Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 25.10.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorstellung der AWO-Schuldnerberatung    
Ö 5  
Jahresbericht 2015 der Erziehungsberatungsstelle
Enthält Anlagen
RAT/3548/2016  
Ö 6  
Auf- und Ausbau des Netzwerkes Frühe Hilfen für Wermelskirchen
RAT/3546/2016  
Ö 7  
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen Verlängerung der Laufzeit bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode
Enthält Anlagen
RAT/3552/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes für die Stadt Wermelskirchen (Planungszeitraum 2009 bis 2014), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in der Haushaltsplanung in der gültigen Fassung bis zum Ende der Wahlperiode (Jahr 2020) zu verlängern.

   
    25.10.2016 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Der Jugendhilfeausschuss ändert den Beschlussvorschlag dahingehend ab, dass die Verwaltung einen jährlichen Sachstandsbericht bezüglich des Sachstandes abgibt.

 

Beschlussvorschlag (ursprünglich): Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes für die Stadt Wermelskirchen (Planungszeitraum 2009 bis 2014), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in der Haushaltsplanung in der gültigen Fassung bis zum Ende der Wahlperiode (Jahr 2020) zu verlängern.

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes für die Stadt Wermelskirchen (Planungszeitraum 2009 bis 2014), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in der Haushaltsplanung in der gültigen Fassung bis zum Ende der Wahlperiode (Jahr 2020) zu verlängern. Darüber hinaus verpflichtet sich die Verwaltung einen jährlichen Sachstandsbericht im Jugendhilfeausschuss abzugeben.

 

Ö 8  
Verschiedenes