Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
0171/2018-1  
Ö 4  
Entsendung von dem Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch in Verbandsversammlungen und sonstige Gremien
0185/2018  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr"; a) Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan b) Änderung des Geltungsbereichs c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Enthält Anlagen
0172/2018  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

 

a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

 

b)   Änderung des Geltungsbereichs

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.

 

 

c)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


 

   
    17.09.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

 

b)   Änderung des Geltungsbereichs

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.

 

 

c)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

   
    17.09.2018 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

b)   Änderung des Geltungsbereichs

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.

 

c)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Der Rat der Stadt beschlit einstimmig, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Ö 6  
Anfragen    
Ö 7  
Antrag der Fraktionen CDU, WNK UWG Freie Wähler, Bürgerforum, FDP vom 21.08.2018; Leitbilder der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0194/2018  
Ö 8  
Verschiedenes    
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