a) Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.
b) Änderung des Geltungsbereichs Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.
c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||