Auszug - Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr"; a) Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan b) Änderung des Geltungsbereichs c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0172/2018 Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr";
a) Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
b) Änderung des Geltungsbereichs
c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

b)   Änderung des Geltungsbereichs

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.

 

c)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Der Rat der Stadt beschlit einstimmig, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.