Tagesordnung - 25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Einwohnerfragestunde    
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr"; a) Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan b) Änderung des Geltungsbereichs c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Enthält Anlagen
0172/2018  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

 

a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

 

b)   Änderung des Geltungsbereichs

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.

 

 

c)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


 

   
    17.09.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

 

b)   Änderung des Geltungsbereichs

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.

 

 

c)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

   
    17.09.2018 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

b)   Änderung des Geltungsbereichs

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.

 

c)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Der Rat der Stadt beschlit einstimmig, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Ö 5  
Anfragen    
Ö 6  
Verschiedenes    
N 1     Verschiedenes