Auszug - Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr"; a) Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan b) Änderung des Geltungsbereichs c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung   

 
 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0172/2018 Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr";
a) Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
b) Änderung des Geltungsbereichs
c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

 

b)   Änderung des Geltungsbereichs

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.

 

 

c)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.