Herr Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch teilt mit, dass der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in § 5, letzter Satz, noch modifiziert wird. Die Anlage zur Beschlussvorlage für die Beratungen in der Sitzung des Rates der Stadt am 08.07.2019 wird entsprechend geändert.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, der im Entwurf dieser Vorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung) zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zuzustimmen.