Tagesordnung - Sitzung des Wahlprüfungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Datum: Di, 19.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
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TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung eines Schriftführers    
Ö 3  
Verpflichtung der sachkundigen Bürger    
Ö 4  
Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl und Gemeinderatswahl am 13.09.2020
0221/2020  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl (Kommunalwahlen) am 13.09.2020

 

1. die Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2. bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3. das Wahlergebnis beider Wahlen gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz und § 2 (1) Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 61 (3) Kommunalwahlordnung vom Wahlausschuss der Stadt am 15.09.2020 festgestellt wurde.

 

Die Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl am 13.09.2020 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.
 

   
    19.01.2021 - Wahlprüfungsausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl (Kommunalwahlen) am 13.09.2020

 

1. die Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2. bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3. das Wahlergebnis beider Wahlen gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz und § 2 (1) Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 61 (3) Kommunalwahlordnung vom Wahlausschuss der Stadt am 15.09.2020 festgestellt wurde.

 

Die Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl am 13.09.2020 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.
 

 

   
    01.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes einstimmig fest, dass bei der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl (Kommunalwahlen) am 13.09.2020

 

1. die Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2. bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3. das Wahlergebnis beider Wahlen gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz und § 2 (1) Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 61 (3) Kommunalwahlordnung vom Wahlausschuss der Stadt am 15.09.2020 festgestellt wurde.

 

Die Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl am 13.09.2020 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.

 

Ö 5  
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