Auszug - Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl und Gemeinderatswahl am 13.09.2020  

 
 
Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Wahlprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0221/2020 Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl und Gemeinderatswahl am 13.09.2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
 
Beschluss


Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl (Kommunalwahlen) am 13.09.2020

 

1. die Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2. bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3. das Wahlergebnis beider Wahlen gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz und § 2 (1) Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 61 (3) Kommunalwahlordnung vom Wahlausschuss der Stadt am 15.09.2020 festgestellt wurde.

 

Die Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl am 13.09.2020 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.