Stadtverordneter Burghoff regt an, in die Dienstanweisung
unter § 9 Abs. 3 die Beachtung der „Regeln für die Auslobung von
Wettbewerben“ (RAW) aufzunehmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Neufassung der
Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis.
Die Dienstanweisung wird mit Wirkung vom 01.05.2007 vom
Bürgermeister in Kraft gesetzt. Eine Ausfertigung der Dienstanweisung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.