Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt mit 1 Gegenstimme (AFD)
die Teilbudgets
- 50.01 Unterstützung von Senioren, Pflegebedürftigen und Menschen mit
Behinderung
- 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- 50.05 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
- 50.06 Sonstige soziale Leistungen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Die Rückholquote im UVG betrug im Jahre 2021 33,52 %.