Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt mit 1 Gegenstimme (AFD)
die Teilbudgets
- 50.01 Unterstützung von Senioren, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung - 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - 50.05 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II - 50.06 Sonstige soziale Leistungen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Die Rückholquote im UVG betrug im Jahre 2021 33,52 %.
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