Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Mi, 24.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:23 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.03.2023
0092/2023  
Ö 5  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen I. Quartal 2023
Enthält Anlagen
0103/2023  
Ö 6  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2021
Enthält Anlagen
0121/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2021 per 31.12.2021 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 69.576.682,08 € ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.387.496,73 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Wahlen & Mannsky PartGmbH (ehemals:  Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG),ln, vom 18.04.2023 vorbehaltlose Entlastung.

 

4. Der Rat der Stadt erteilt dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil- /Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
 

   
    24.05.2023 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Herr Albert, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Wahlen & Mannsky PartGmbB, trägt die wichtigsten Punkte des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vor.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig zu beschließen:

 

1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2021 per 31.12.2021 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 69.576.682,08 € ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.387.496,73 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

4. Der Rat der Stadt erteilt dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig:

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Wahlen & Mannsky PartGmbB (ehemals:  Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG),ln, vom 18.04.2023 vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil- /Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

   
    19.06.2023 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2021 per 31.12.2021 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 69.576.682,08 € ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.387.496,73 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Wahlen & Mannsky PartGmbH (ehemals:  Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG),ln, vom 18.04.2023 vorbehaltlose Entlastung.
Dieser Punkt wurde von dem Beschluss ausgenommen, da er bereits im Betriebsausschuss beschlossen wurde.

 

4. Der Rat der Stadt erteilt einstimmig dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung. Die Ratsmitglieder, die 2021 Mitglied des SAW waren oder als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter an einer der Sitzungen des SAW in 2021 teilgenommen haben, nehmen an der Abstimmung nicht teil.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil- /Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
 

Ö 7  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Verschiedenes