Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2021   

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:23 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0121/2023 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2021
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Beteiligt:Dezernat II
Bearbeiter/-in: Neschen, Dominique   
 
Beschluss


Herr Albert, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Wahlen & Mannsky PartGmbB, trägt die wichtigsten Punkte des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vor.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig zu beschließen:

 

1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2021 per 31.12.2021 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 69.576.682,08 € ab.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.387.496,73 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

4. Der Rat der Stadt erteilt dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig:

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft UHY Wahlen & Mannsky PartGmbB (ehemals:  Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG),ln, vom 18.04.2023 vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil- /Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.