Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) die Berücksichtigung
bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt zu
beschließen: Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, dass der Hinweis auf
das Telekommunikationsnetz in die Ergänzungssatzung „Forthausen“
aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu a) 1.52 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt
dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen,
dass die genannten Hinweise in die Ergänzungssatzung „Forthausen“
aufgenommen werden. Beschlussvorschlag zu c) / Seite 6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des
Satzungstextes. Beschlussvorschlag zu d) / Seite 6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der
Begründung. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung
„Forthausen“ / Seite 6 der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos), die Ergänzungssatzung
„Forthausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 (BauGB) zu beschließen. |
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