Auszug - Ergänzungssatzung "Forthausen" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung  

 
 
37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1553/2009 Ergänzungssatzung "Forthausen"

A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt zu beschließen:

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite 4

Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die Ergänzungssatzung „Forthausen“ aufgenommen wird.

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.52 / Seite 5

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, dass die genannten Hinweise in die Ergänzungssatzung „Forthausen“ aufgenommen werden.

 

Beschlussvorschlag zu c) / Seite 6

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes.

 

Beschlussvorschlag zu d) / Seite 6

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.

 

Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung „Forthausen“ / Seite 6

der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos), die Ergänzungssatzung „Forthausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 (BauGB) zu beschließen.