Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) die Berücksichtigung bzw.
Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt zu beschließen: Beschlussvorschlag zu a) 1.2 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom empfiehlt
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei
4 Enthaltungen (SPD) zu beschließen, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz in die Ergänzungssatzung „Grunewald“
aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme des Wupperverbandes empfiehlt
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei
4 Enthaltungen (SPD) zu beschließen, dass der Hinweis auf die Wasserschutzzone
III a und die Einhaltung der Trinkwasserschutzverordnung in die
Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu a) 1.42 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) zu beschließen, dass der
genannte Hinweis in die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen
wird. Beschlussvorschlag zu c) / Seite 5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes zu beschließen. Beschlussvorschlag zu d) / Seite 6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der
Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (SPD) auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung zu beschließen. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung
„Grunewald“ / Seite 6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt mit 13 Ja-Stimmen (CDU, BüFo, WNK/UWG, UWG, FDP) bei 6
Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, fraktionslos) die Ergänzungssatzung
„Grunewald“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. |
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