Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen Seniorenbeirates unter § 2 Abs.3: „ Der Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne Berater/innen (ohne Stimmrecht) hinzuziehen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und sein Stellvertreter, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren- und Pflegeberaterin/ der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen.“
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt. |
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