Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die Ergänzungssatzung „Forthausen“ aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag zu a) 1.52 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die genannten Hinweise in die Ergänzungssatzung „Forthausen“ aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag zu c) / Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.
Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung „Forthausen“ / Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Ergänzungssatzung „Forthausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 (BauGB) |
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