Auszug - Änderung der Seniorenbeiratsordnung zwecks Ermöglichung der beratenden Teilnahme des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des ehrenamtlichen Beirates für Menschen mit Behinderung an den Sitzungen des Seniorenbeirates (Ergänzung von § 2 Abs. 3 der Seniorenbeiratsordnung)  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1543/2009 Änderung der Seniorenbeiratsordnung zwecks Ermöglichung der beratenden Teilnahme des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des ehrenamtlichen Beirates für Menschen mit Behinderung an den Sitzungen des Seniorenbeirates (Ergänzung von § 2 Abs. 3 der Seniorenbeiratsordnung)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
 
Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen Seniorenbeirates unter § 2 Abs.3 wie folgt zu beschließen:

„Der Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne Berater/innen (ohne Stimmrecht)  hinzuziehen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und sein Stellvertreter, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren- und Pflegeberaterin/ der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen“.