Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen
Seniorenbeirates unter § 2 Abs.3 wie folgt zu beschließen: „Der
Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne
Berater/innen (ohne Stimmrecht)
hinzuziehen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und sein
Stellvertreter, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung
der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren-
und Pflegeberaterin/ der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend
an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen“. |
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