![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.
Der
Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes
Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2002 per 31.12.2002 mit Schlussbilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die
Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 56.687.294,65 €
ab. 2.
Der
Rat der Stadt beschließt, den in der
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember
2002 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 9.877,50 € folgt zu
verwenden: a)
Auflösung
der Zweckgebundenen Rücklage (Gebührenausgleichsrücklage) mit -
161.418,23 € b)
Zuführung
zur Allgemeinen Rücklage mit 171.295,73
€ 3.
Der
Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der
Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom
09.05.2003 vorbehaltlose Entlastung. Zu den Punkten 1-3 erfolgte eine
einstimmige Beschlussfassung des Rates der Stadt. Der Jahresabschluss mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |