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Beschlussvorschlag: 1.
Der
Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes
Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2002 per 31.12.2002 mit Schlussbilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die
Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 56.687.294,65 €
ab. 2.
Der
Rat der Stadt beschließt, den in
der Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 ausgewiesenen Jahresgewinn in
Höhe von 9.877,50 € folgt zu verwenden: a)
Auflösung
der Zweckgebundenen Rücklage (Gebührenausgleichsrücklage) mit -
161.418,23 € b)
Zuführung
zur Allgemeinen Rücklage mit 171.295,73
€ 3.
Der
Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der
Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom
09.05.2003 vorbehaltlose Entlastung. Der Jahresabschluss mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: 1. Allgemeines Ab dem 01.01.1998 wird die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher
Rechtsform durchgeführt. Für das Wirtschaftsjahr 2002 ist ein
Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach §
25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2002 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine
Ausfertigung des Geschäftsberichtes 2002 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang) sowie Lagebericht erhalten die Ausschussmitglieder des Werksausschusses
sowie alle Ratsmitglieder. Gemäß § 26 EigVO sowie § 13 der
Betriebssatzung hat die Werkleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum
Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den
Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen. Diese Frist ist gewahrt. 2. Jahresergebnis 2002 Der Wirtschaftsplan 2002 wies als Ergebnis in der Planung einen Verlust in Höhe von 96.600 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2002 ergab sich ein Jahresgewinn in Höhe von 9.877,50 €. Das Ergebnis stellt sich gegenüber
der Planung um 106.477,50 € positiver dar. Bezüglich der Abweichungen
wird auf die Ausführungen im Prüfungsbericht verwiesen. 3. Prüfung Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NW obliegt
die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung. Seit dem 01.01.2003
ist die Zuständigkeit auf die Gemeindeprüfungsanstalt in Herne übergegangen.
Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers
oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen
Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Dies ist
nach entsprechender Beschlussfassung im Werksausschuss am 20.02.2002 erfolgt.
Der Bezirksregierung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2002 vorgeschlagen. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die
Prüfung inzwischen abgeschlossen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die
Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Werksausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird
darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Ausfertigung erhält auch das
örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Werksausschusses soll das
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die
Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Werksausschusses am 23.07.2003 wird
ein mit der Prüfung beauftragter Wirtschaftsprüfer der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH teilnehmen und den
Jahresabschluss 2002 erläutern. Ein Exemplar des Prüfungsberichtes
wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses
durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeindeprüfungsanstalt ihren
Prüfungsvermerk. Nach § 3 der
Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen der vorgegebenen Wertgrenzen
geprüft. Außerdem erfolgte die Prüfung im Rahmen der "Visakontrolle"
(Prüfung von Anordnungen vor ihrer Zuleitung an die Stadtkasse). 4. Gewinnverwendung
Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt
neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur
Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig. Die Werkleitung schlägt vor, den Gewinn wie folgt zu verwenden: a) Auflösung
der Zweckgebundenen Rücklage (Gebührenausgleichsrücklage)
mit -
161.418,23 € b) Zuführung
zur Allgemeinen Rücklage mit 171.295,73
€ Gesamtgewinn 9.877,50 € Die Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage (Gebührenausgleichsrücklage) erfolgt für den gebührenmäßigen Abschluss des Gebührenhaushaltes “Kanalbenutzer” 2002 unter Beachtung der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes. 5. Beschlussfassung Zum Jahresabschluss 2002 ist
folgende Beschlussfassung vorgesehen: a) zum Jahresabschluss b) zur Gewinnverwendung c) zur Entlastung der Werkleitung. Auf den Beschlussvorschlag wird
verwiesen.
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