Vorlage - RAT/0165/2003  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2002
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
29.09.2003 
27. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.                Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2002 per 31.12.2002 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 56.687.294,65 € ab.

 

2.                Der Rat der Stadt beschließt,   den   in  der  Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 9.877,50 € folgt zu verwenden:

 

a)      Auflösung der Zweckgebundenen Rücklage

      (Gebührenausgleichsrücklage) mit                                              - 161.418,23 €

b)      Zuführung zur Allgemeinen Rücklage mit                                       171.295,73 €

 

3.                Der Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirt-schafts­­prüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, vom 09.05.2003 vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

1. Allgemeines

 

Ab dem 01.01.1998 wird die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebs­ähnlicher Rechtsform durchgeführt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2002 ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach § 25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht auf­zustellen.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2002 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine Ausfertigung des Geschäftsberichtes 2002 mit Jahresabschluss  (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie Lagebericht erhalten die Ausschussmitglieder des Werks­ausschusses sowie alle Ratsmitglieder.

 

Gemäß § 26 EigVO sowie § 13 der Betriebssatzung hat die Werkleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen. Diese Frist ist gewahrt.

 

2. Jahresergebnis 2002

 

Der Wirtschaftsplan 2002 wies als Ergebnis in der Planung einen Verlust in Höhe von 96.600 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2002 ergab sich ein Jahresge­winn in Höhe von

 

9.877,50 €.

 

Das Ergebnis stellt sich gegenüber der Planung um 106.477,50 € positiver dar. Bezüglich der Abweichungen wird auf die Ausführungen im Prüfungsbericht verwiesen.

 

3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigen­betriebsähnlichen Einrichtungen dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung. Seit dem 01.01.2003 ist die Zuständigkeit auf die Gemeindeprüfungsanstalt in Herne übergegangen. Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirt­schaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschafts­prüfer/eine Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender Beschlussfas­sung im Werksausschuss am 20.02.2002 erfolgt. Der Bezirksregierung wurde die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH, Lüdenscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 vorgeschlagen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  hat die Prüfung inzwischen abgeschlossen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Werksausschussmitgliedern  zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Aus­fertigung erhält auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Werksausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Werksausschusses am 23.07.2003 wird ein mit der Prüfung beauftragter Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Südwestfalen-Revision GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2002 erläutern.

 

Ein Exemplar des Prüfungsberichtes wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt erteilt die Gemeinde­prüfungsanstalt ihren Prüfungsvermerk.

 

Nach § 3 der Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft. Außerdem erfolgte die Prüfung im Rahmen der "Visakontrolle" (Prüfung von Anordnungen vor ihrer Zuleitung an die Stadtkasse).

 

4. Gewinnverwendung

 

Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig.

 

Die Werkleitung schlägt vor,  den Gewinn wie folgt zu verwenden:

 

a)         Auflösung der Zweckgebundenen Rücklage

            (Gebührenausgleichsrücklage) mit                                                   - 161.418,23 €

b)         Zuführung zur Allgemeinen Rücklage mit                                            171.295,73 €

 

            Gesamtgewinn                                                                                         9.877,50 €

 

Die Entnahme aus der  zweckgebundenen Rücklage (Gebührenausgleichsrücklage) erfolgt für den gebührenmäßigen Abschluss des Gebührenhaushaltes “Kanalbenutzer” 2002 unter Beachtung der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes.

 

5. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2002 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

a)         zum Jahresabschluss

b)         zur Gewinnverwendung

c)         zur Entlastung der Werkleitung.

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0165/2003   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2002   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0116/2004   Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2003   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb