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Übernahme: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Firma
VarioPlan-Haus GmbH, begonnene und durch die Stadt Wermelskirchen fertig
gestellte Erschließungsanlage „Herrlinghauser Hang“ endgültig in
die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Widmung: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen
– und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend
aufgeführten Grundstücke der Straße „Herrlinghauser Hang“ zum
Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen: Gemarkung
Niederwermelskirchen, Flur 28, Flurstücke 497, 522 und 526 Die
zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als
Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der anliegenden Grundstücke
überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine
Verkehrsart beschränkt. Die
Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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