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Übernahme: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig zu beschließen, die durch die GBR Gunter und Irene Empersmann
erstellte Erschließungsanlage „Neuenweg“ (Stichweg) endgültig in
die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Widmung: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße
„Neuenweg“ (Stichweg) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen
Verkehr zu beschließen: Gemarkung
Dhünn, Flur 4, Flurstücke 329 und 332 Die
zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße
eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke
überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine
Verkehrsart beschränkt. Die
Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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