![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf Anregung
des Stadtverordneten Burghoff (CDU) verweist der Ausschuß für Stadtentwicklung
und Verkehr die Punkte A) und B) der Sitzungsvorlage zur Beratung und
Beschlußfassung einstimmig in den Rat der Stadt. Stadtverordneter
Peters (SPD) möchte eine Erklärung zu dem Rechtsanwaltsschreiben vom 25.08.2003
auf der Seite 4 zu dem Satz "Das jedes Ratsmitglied, das hierfür seine
Stimme abgibt, vorsätzlich oder fahrlässig gegen Rechtsvorschriften
verstößt." Bürgermeister
Heckmann betont, dass in dieser Sitzungsvorlage aus seiner Sicht keine Verstöße
gegen geltendes Straßenrecht vorliegen. 1.
Die Anbindung der Märkte erfolgt nicht an die Autobahn, sondern an eine provisorische
Basisstraße. 2.
Die jetzt neu zu vereinbarende Regelung mit Straßen NRW
stellt eine Übergangslösung dar und soll bis 2006/2007 gelten, bis die neue
Autobahnzufahrt fertig gestellt ist. Aus diesen
Gründen lassen sich die Bedenken eindeutig zurückweisen. Herr Graef
erkennt keine subjektiv-öffentlichen
Rechte des Petenten. Nach seiner Auffassung ist es Aufgabe der Träger
öffentlicher Belange sich um diesen Themenbereich zu kümmern und nicht die
Sache eines Anwaltes. Die wegemäßige Erschließung ändert sich für das
Betriebsgelände der Firma Tönnes in keiner Weise. Die bisherige Erschließung
über die L 157 bleibt unverändert erhalten und wird wieder im
Zweirichtungsverkehr möglich sein. Da OBI an einem anderen Erschließungsarm
liegt, wird der Geschäftsbetrieb der Firma Tönnes nicht nachhaltig
beeinträchtigt. Am 30.09.2003
wird es mit dem Petenten und den Fraktionen gemeinsam ein Klärgungsgespräch
geben. Aus der Sicht
des Ausschusses hat die Verwaltung die Abwägung gut begründet, und er begrüßt
das gemeinsame Gespräch, um Sachlichkeit herzustellen. Der Ausschuß
für Stadtentwicklung und Verkehr hat die vorliegenden Beschlüsse zur Kenntnis
genommen und verweist sie einstimmig an den Rat der Stadt zur Beratung und
Beschlußfassung. 00 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |