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Stadtverordneter
Schmitz (CDU) möchte den Nachweis von Stellplätzen in dieser Solarsiedlung
erhöht wissen. Er schlägt vor, dies auf Kosten einer überbaubaren
Grundstücksfläche zu vollziehen. Herr Graef führt
aus, dass es sich hierbei nicht um einen normalen Bebauungsplan handelt,
sondern verdichtete und ökologische Gesichtspunkte diese Siedlung prägen. Frau
Menger-Schindler verweist noch einmal auf die Anerkennung des Landes
Nordrhein-Westfalen und die Kriterien hierfür die in der Auwahlkommission 1998
gestellt wurden. Der Planungsleitfaden mit maximal 1,0 Stellplatz pro
Wohneinheit war damals Richtschnur und wurde aufgrund der besonderen
Standortbedingungen in Pohlhausen schon um 0,5 erhöht. Eine Verbesserung des Stellplatzschlüssels
wird sich möglicherweise durch die Reduzierung der Wohneinheiten ergeben. Zu 1.: 1.
Der
Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57
"Solarsiedlung Pohlhausen West” gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der K8. Die genaue
Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. 2.
Der
Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, die erneute Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Pohlhausen West” gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen. Das Plangebiet
liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der K8. Der räumliche Geltungsbereich
umfaßt eine landwirtschaftliche Teilfläche. Die genaue Darstellung des
räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Zu 2.: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die
Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt
dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge zu
beschließen. Zu 3. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die
überarbeitete Fassung des städtebaulichen Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 57
"Solarsiedlung Pohlhausen West”, auf dessen Grundlage die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt, zu beschließen. Zu 4. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für die
5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht und den
Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West” mit Begründung,
zu beschließen. |
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