Auszug - Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West" 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West" 1. Erneute Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 (1) BauGB 2. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB 3. Beschluss der überarbeiteten Fassung des städtebaulichen Vorentwurfes 4. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB  

 
 
40. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.09.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0058/2003/1 Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West"
5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West"
1. Erneute Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 (1) BauGB
2. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB
3. Beschluss der überarbeiteten Fassung des städtebaulichen Vorentwurfes
4. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtverordneter Schmitz (CDU) möchte den Nachweis von Stellplätzen in dieser Solarsiedlung erhöht wissen

Stadtverordneter Schmitz (CDU) möchte den Nachweis von Stellplätzen in dieser Solarsiedlung erhöht wissen. Er schlägt vor, dies auf Kosten einer überbaubaren Grundstücksfläche zu vollziehen.

Herr Graef führt aus, dass es sich hierbei nicht um einen normalen Bebauungsplan handelt, sondern verdichtete und ökologische Gesichtspunkte diese Siedlung prägen.

Frau Menger-Schindler verweist noch einmal auf die Anerkennung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Kriterien hierfür die in der Auwahlkommission 1998 gestellt wurden. Der Planungsleitfaden mit maximal 1,0 Stellplatz pro Wohneinheit war damals Richtschnur und wurde aufgrund der besonderen Standortbedingungen in Pohlhausen schon um 0,5 erhöht.  Eine Verbesserung des Stellplatzschlüssels wird sich möglicherweise durch die Reduzierung der Wohneinheiten ergeben.

 

Zu 1.:

1.      Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West” gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der K8. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.      Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die erneute Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West” gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der K8. Der räumliche Geltungsbereich umfaßt eine landwirtschaftliche Teilfläche. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Zu 2.:

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,  die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge zu beschließen.

 

Zu 3.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,  die überarbeitete Fassung des städtebaulichen Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West”, auf dessen Grundlage die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt, zu beschließen.

 

Zu 4.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht und den Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West” mit Begründung, zu beschließen.