Auszug - Stadtentwicklung Innenstadt hier: Ausnahme vom Beschluß des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 10.03.2003  

 
 
40. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.09.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0221/2003 Stadtentwicklung Innenstadt
hier: Ausnahme vom Beschluß des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 10.03.2003
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:Dez. III
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Heider, W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Heckmann erläutert, dass es sich nicht um die Aufhebung des im Februar gefassten Beschlusses handelt, sondern das hier eine kleine Gebietserweiterung im Bereich der Thomas-Mann-Straße erfolgen soll

Bürgermeister Heckmann erläutert, dass es sich nicht um die Aufhebung des im Februar gefassten Beschlusses handelt, sondern dass hier eine kleine Gebietserweiterung im Bereich der Thomas-Mann-Straße erfolgen soll.

In der allgemeinen Diskussion setzt man sich mit den Problemen der Innenstadt und ihrer Lebensmitteldiscounter auseinander. Fragen zum Loches-Platz und Kaufhaus Scherz werden erörtert.

Stadtverordneter Schmitz-Mohr (CDU) fühlt sich befangen und wird an der Beschlußfassung nicht teilnehmen.

Bürgermeister Heckmann gibt Herrn Schmitz-Mohr recht, dass es sich hierbei um keine einfache Frage handelt. Man muß jedoch feststellen, dass es in der Innenstadt keine artequaten Standorte für Discounter gibt und in diesem Fall die Satzungsgrenze knapp überschritten wird, so dass sie in ihrer Abgrenzung nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird.

Abschließend wird festgestellt, dass es wichtig war, die Satzung zu erstellen, um in jedem Einzelfall neu beraten zu können.

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig, für die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels im Bereich der Thomas-Mann-Straße eine Ausnahme vom Beschluß vom 10.02.2003 zuzulassen.