Auszug - Einrichtung von Pflegestützpunkten nach dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG) vom 14.03.2008  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1646/2009 Einrichtung von Pflegestützpunkten nach dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG) vom 14.03.2008
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Verwaltung führt aus, dass die bestehende Senioren- und Pflegeberatung sowie die Wohnberatung bereits zentrale Anlaufstell

Die Verwaltung führt aus, dass die bestehende Senioren- und Pflegeberatung sowie die Wohnberatung bereits zentrale Anlaufstellen für die Bürger dieser Stadt seien und sich die bestehenden Strukturen und Vernetzungen mit anderen Dienstleistern bestens bewährt haben.

 

Nach eingehender Diskussion über den Stand der bisherigen Verhandlungen zwischen den Pflegekassen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis über die Einrichtungen von Pflegestützpunkten im Kreisgebiet mit dem zielgerichteten Schwerpunkt, dass evtl. Pflegestützpunkte der Pflegekassen in die kreisweit bestehenden sehr guten kommunalen Beratungsstrukturen eingebunden werden sollten und nicht umgekehrt die kommunalen Angebote in die Strukturen von Pflegestützpunkten/Pflegekassen, beschließt der Ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) die Beauftragung der Verwaltung dahingehend, über eine denkbare „virtuelle Zusammenarbeit (Kooperation durch telefonische, kollegiale Kontakte und Beratungen in Einzelfällen, Fallkonferenzen, gemeinsame Fortbildungen und Hausbesuche usw.)“ hinaus, kein städt. Personal in Pflegestützpunkten mit räumlicher Anbindung bei den Pflegekassen einzusetzen.

 

Für den Fall, dass seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) eine Verpflichtung zur Personalgestellung per Erlass verfügt würde, spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, einen Pflegestützpunkt bei der Stadt Wermelskirchen selbst einzurichten.

 

Beschlussvorschlag: