a) Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen
Einzelmaßnahme „Sanierung Umkleiden Quellenbad“ von 610.000,00 €
um 157.000,00 € auf 767.000,00 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO
NRW zur Kenntnis. b) Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, für die
Sanierung der Umkleiden im Quellenbad Wermelskirchen Auszahlungen in Höhe von
157.000,00 € überplanmäßig gem. § 83 GO NRW bereit zu stellen. Die
Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto
010007211501 Sanierung Rathausfassade). Der zusätzliche Aufwand in Höhe von
34.600,00 € wird über die „Allgemeine
Gebäudeunterhaltung“ gedeckt. |
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