Auszug - Sanierung Umkleiden Quellenbad; hier: a) Anzeige nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW b) überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1658/2009 Sanierung Umkleiden Quellenbad; hier:
a) Anzeige nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW
b) überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
 
Beschluss

a)

a) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Sanierung Umkleiden Quellenbad“ von 610.000,00 € um 157.000,00 € auf 767.000,00 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis.

 

b) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, für die Sanierung der Umkleiden im Quellenbad Wermelskirchen Auszahlungen in Höhe von 157.000,00 € überplanmäßig gem. § 83 GO NRW bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto 010007211501 Sanierung Rathausfassade). Der zusätzliche Aufwand in Höhe von 34.600,00 € wird über die „Allgemeine Gebäudeunterhaltung“ gedeckt.