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Die
Verwaltung begründet die Notwendigkeit und Eilbedürftigkeit dieser Maßnahme.
Daraufhin schlägt Stadtverordneter Burghoff vor, hierzu einen Eilbeschluss des
Haupt- und Finanzausschusses zu fassen. Diesem Vorschlag folgt der Haupt- und
Finanzausschuss einstimmig. Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt einstimmig unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, für die Lieferung und Montage einer
Einbruchmeldeanlage investive Auszahlungen in Höhe von 53.500 €
außerplanmäßig beim Auftragssachkonto I 01122224 01000 7851000 „Einbruchmeldeanlage
Gymnasium“ bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über Produkt
001.012.002 (Auftragssachkonto I 01122701 Sanierung Mehrzweckhalle
Dabringhausen). |
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