Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Herrlinghauser Hang" hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1611/2009 Herstellung der Erschließungsanlage "Herrlinghauser Hang"
hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hagenbücher, Angelika
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma VarioPlan-Haus GmbH, begonnene und durch die Stadt Wermelskirchen fertig gestellte Erschließungsanlage „Herrlinghauser Hang“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Herrlinghauser Hang“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 28, Flurstücke 497, 522 und 526

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.