Übernahme:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma VarioPlan-Haus GmbH, begonnene und durch die Stadt Wermelskirchen fertig gestellte Erschließungsanlage „Herrlinghauser Hang“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Herrlinghauser Hang“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 28, Flurstücke 497, 522 und 526
Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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