a) Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Sanierung Umkleiden Quellenbad“ von 610.000,00 € um 157.000,00 € auf 767.000,00 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis.
b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, für die Sanierung der Umkleiden im Quellenbad Wermelskirchen Auszahlungen in Höhe von 157.000,00 € überplanmäßig gem. § 83 GO NRW bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto 010007211501 Sanierung Rathausfassade). Der zusätzliche Aufwand in Höhe von 34.600,00 € wird über die „Allgemeine Gebäudeunterhaltung“ gedeckt. |
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