Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 15 Enthaltungen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschlussvorschlag zu a) 1.4 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme des Wupperverbands beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf den Befreiungsantrag zur Wasserschutzverordnung und den Quellbereich in die Ergänzungssatzung „Tente / Weidenweg“ aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag zu a) 1.51 / Seite 7 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass die genannten Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung zurückgewiesen werden.
Beschlussvorschlag zu a) 1.52 / Seite 7 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte Hinweis auf den Befreiungsantrag zur Wasserschutzverordnung in die Ergänzungssatzung „Tente / Weidenweg“ aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag zu b) 1.6 / Seite 8 Bezogen auf die Stellungnahme des Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt, dass die Anregungen entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung zurückgewiesen werden.
Beschlussvorschlag zu c) / Seite 9 Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung des Satzungstextes.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite 9 Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.
Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung „Tente / Weidenweg“ / Seite 9 Der Rat der Stadt beschließt mit 37 Stimmen (18 CDU, 8 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 FDP, 2 UWG) gegen 15 Stimmen (11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen) die Ergänzungssatzung „Tente / Weidenweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 (BauGB). |
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