Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 15.11.2004 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||