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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig die Beschlussfassung der
3. Verordnung zur Änderung der
ordnungsbehördlichen Verordnung vom 26.06.1995 über die Aufhebung und
Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften sowie für
öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte Betriebsarten für das Gebiet der
Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar ist der Niederschrift
über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Dem
Beschlussvorschlag wird entsprochen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Stimmen |
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