Auszug - 3. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 26.06.1995 über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte Betriebsarten für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen.  

 
 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.02.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:59 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0009/2003 3. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 26.06.1995 über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte Betriebsarten für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen.
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Ordnungsamt
Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig die Beschlussfassung der 3. Verordnung zur Änderung der  ordnungsbehördlichen Verordnung vom 26.06.1995 über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte Betriebsarten für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Fassung.

Ein Exemplar ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. 

 

Dem Beschlussvorschlag wird entsprochen

Dem Beschlussvorschlag wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               Ablehnung:                  Enthaltung:        Stimmen