Auszug - Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge  

 
 
27. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0142/2003 Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt die „Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge“ in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (SPD) die “Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge” in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs. Die Richtlinien treten zum 01.01.2004 in Kraft. Eine Ausfertigung der Richtlinien ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.