Auszug - Konjunkturpaket II - Maßnahmenkatalog und Bereitstellung der Haushaltsmittel  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 29.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1653/2009-1 Konjunkturpaket II - Maßnahmenkatalog und Bereitstellung der Haushaltsmittel
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1653/2009
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Frau stv. Bürgermeisterin Christel Reetz übernimmt ab 20:07 Uhr den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Nach kurzer Diskussion besteht Einvernehmen, die Maßnahme „Kindergarten Wellerbusch“ an die erste Stelle der Prioritätenliste 2 zu setzen. Die Verwaltung wird dies entsprechend umsetzen. Ebenso sollen die von den Fraktionen von CDU und SPD beantragten Maßnahmen „Sanierung Warmwasseraufbereitung Sportplatzgebäude Asterweg“ und „Sanierung Laufbahn Eifgenstadion“ in die Prioritätensliste 2 aufgenommen werden. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass bei diesen Maßnahmen zunächst geprüft werden muss, ob hierfür die Förderbedingungen erfüllt werden.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die 2.541.205,00 € für Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur und 749.963,00 € für Maßnahmen der Infrastruktur entsprechend der Prioritätenliste der Stadtverwaltung vom 26.05.2009 zu verwenden. Falls Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind oder aber noch Konjunkturmittel verfügbar sind, kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 2 zur Ausschöpfung der Konjunkturmittel realisieren. Sofern diese mit Priorität 2 die zur Verfügung stehenden Konjunkturmittel ebenfalls nicht ausschöpfen kann, dann kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 3 umsetzen.

 

Der Rat der Stadt beschließt eintimmig Aufwendungen und Auszahlungen für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste unter Priorität 1 vorgesehenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur in Höhe von 2.592.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.

Für den Fall, dass keine Grundgesetzänderung erfolgt bzw. Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind,  beschließt der Rat Maßnahmen der Priorität 2 (falls diese nicht ausreichen sollten ggf. auch der Priorität 3) im Haushalt 2010 aufzunehmen. Sollte vorab eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu Maßnahmen der Priorität 2 bzw. zur Priorität 3 erforderlich werden, wäre eine solche noch im Rat der Stadt separat zu beschließen.

Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen des Finanzplanes auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig weiterhin für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste in der Priorität 1 aufgenommenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Infrastruktur außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 846.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen. Die Prioritätenliste soll dahingehen geändert werden, dass der Kindergarten Wellerbusch an die erste Stelle gesetzt wird. Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bezüglich der für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik vorgesehenen Maßnahme Dachsanierung außerplanmäßig 200.000,00 € im Wirtschaftsjahr 2009 bereitzustellen bzw. alternativ die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 einzuplanen.