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Zu A) und B) Der Rat beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der 1. Und 2. Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen gemäß der im Sachverhalt bzw. unter Anlage A) und B) der Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlußvorschläge wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 1.1 bis 1.6 vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
(Amt für Agrarordnung Siegburg, Staatliches Umweltamt Köln, Industrie- und
Handelskammer Zweigstelle Leverkusen, RWE Net AG, PLEdoc Essen, Deutsche
Telekom AG) zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt bei 1
Enthaltung (Grüne) und 1 Gegenstimme (Grüne), die vom Landschaftsbeirat
vorgebrachten Bedenken, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters,
zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt bei 1
Enthaltung (Grüne) und 1 Gegenstimme (Grüne), die von der Arbeitsgemeinschaft
der Naturschutzverbände vorgebrachten Bedenken, zurückzuweisen. Der Rat der
Stadt beschließt, der Anregung bzgl. Aufnahme einer Pflanzliste zur
Dachbegrünung zu folgen. Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, den von der RWE Net AG vorgebrachten Anregungen, unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zu folgen. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme
der Stadt Wuppertal zur Kenntnis. Der Rat der Stadt nimmt die
Stellungnahme der Stadt Solingen zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, die von der Stadt Remscheid vorgebrachten Anregungen und Bedenken,
unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, die Bedenken der Kaiser + Becker Grundstücksverwaltungs GmbH &
Co. KG (Punkt 3.1), unter Berücksichtigung der Stellungnahme des
Bürgermeisters, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, die Bedenken der RHG Kaiser + Kellermann OHG (Punkt 3.2), unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, die Bedenken der Tönnes GmbH & Co. KG, unter Berücksichtigung
der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 1.1 bis 1.5 vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
(Amt für Agrarordnung Siegburg, Staatliches Umweltamt Köln, Bergische Energie-
und Wasser GmbH Wipperfürth, Deutsche Telekom, Industrie- und Handelskammer
Köln Zweigstelle Leverkusen) zur Kenntnis. Der Rat der Stadt nimmt die
Stellungnahme des Landrates des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Kenntnis und
beschließt einstimmig, die darin getroffenen Anregungen, unter Berücksichtigung
der Stellungnahme des Bürgermeisters, zum Umbau der Kreuzung zurückzuweisen. Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen
von Straßen NRW zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Anregungen unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters bei der Realisierung der
Erschließung und im B-Plan-Verfahren zu beachten. Die Frage der Zulässigkeit
der Stellplätze und deren Zufahrten bleibt dem weiteren
Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Dies nimmt der Rat zur Kenntnis. Der Rat der Stadt nimmt die unter
Punkt 2.1 bis 2.4 vorgebrachten Stellungnahmen der Nachbargemeinden (Stadt
Radevormwald, Stadt Wuppertal, Stadt Hückeswagen, Stadt Remscheid) zur Kenntnis. Die Bedenken der Fa. Tönnes, vertreten
durch das Anwaltsbüro Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier, sind unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, in den Punkten 1-3 einstimmig zurückzuweisen. Zu C) Der Rat der
Stadt stimmt einstimmig dem Wechsel des Vorhabenträgers, der FISTULA
Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. , Uerdinger Straße 90 in
40474 Düsseldorf zu. Zu D) Der Rat der
Stadt beschließt einstimmig den Abschluß des Durchführungsvertrages zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “OBI 2000” mit dem
Vorhabenträger, der FISTULA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co.,
Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf, in der vorgelegten Fassung. Zu E) Der Rat der
Stadt beschließt einstimmig den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “OBI 2000” in Verbindung mit
der dazu gehörenden Begründung als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. |
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