Auszug - A) Abwägung der Anregungen aus der 1. öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB B) Abwägung der Anregungen aus der 2. öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB C) Beschluß zum Wechsel des Vorhabenträgers D) Beschluß des Durchführungsvertrages zum B-Plan Nr. 65 "OBI 2000" E) Beschluß des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (1) BauGB  

 
 
27. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0055/2003 A) Abwägung der Anregungen aus der 1. öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
B) Abwägung der Anregungen aus der 2. öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
C) Beschluß zum Wechsel des Vorhabenträgers
D) Beschluß des Durchführungsvertrages zum B-Plan Nr. 65 "OBI 2000"
E) Beschluß des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (1) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:61 Schindler
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1

Zu A) und B)

Der Rat beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der 1. Und 2. Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen gemäß der im Sachverhalt bzw. unter Anlage A) und B) der Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlußvorschläge wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 bis 1.6 vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Amt für Agrarordnung Siegburg, Staatliches Umweltamt Köln, Industrie- und Handelskammer Zweigstelle Leverkusen, RWE Net AG, PLEdoc Essen, Deutsche Telekom AG) zur Kenntnis.

                                            

Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Enthaltung (Grüne) und 1 Gegenstimme (Grüne), die vom Landschaftsbeirat vorgebrachten Bedenken, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Enthaltung (Grüne) und 1 Gegenstimme (Grüne), die von der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände vorgebrachten Bedenken, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt, der Anregung bzgl. Aufnahme einer Pflanzliste zur Dachbegrünung zu folgen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den von der RWE Net AG vorgebrachten Anregungen, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zu folgen.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Stadt Wuppertal zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Stadt Solingen zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die von der Stadt Remscheid vorgebrachten Anregungen und Bedenken, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Bedenken der Kaiser + Becker Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG (Punkt 3.1), unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Bedenken der RHG Kaiser + Kellermann OHG (Punkt 3.2), unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Bedenken der Tönnes GmbH & Co. KG, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 bis 1.5 vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Amt für Agrarordnung Siegburg, Staatliches Umweltamt Köln, Bergische Energie- und Wasser GmbH Wipperfürth, Deutsche Telekom, Industrie- und Handelskammer Köln Zweigstelle Leverkusen) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Landrates des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die darin getroffenen Anregungen, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zum Umbau der Kreuzung zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anregungen von Straßen NRW zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig die Anregungen unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters bei der Realisierung der Erschließung und im B-Plan-Verfahren zu beachten. Die Frage der Zulässigkeit der Stellplätze und deren Zufahrten bleibt dem weiteren Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Dies nimmt der Rat zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 2.1 bis 2.4 vorgebrachten Stellungnahmen der Nachbargemeinden (Stadt Radevormwald, Stadt Wuppertal, Stadt Hückeswagen, Stadt Remscheid)  zur Kenntnis.

 

Die Bedenken der Fa. Tönnes, vertreten durch das Anwaltsbüro Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier, sind unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, in den Punkten 1-3  einstimmig zurückzuweisen.

 

Zu C)

Der Rat der Stadt stimmt einstimmig dem Wechsel des Vorhabenträgers, der FISTULA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. , Uerdinger Straße 90 in 40474 Düsseldorf zu.

 

Zu D)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Abschluß des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “OBI 2000” mit dem Vorhabenträger, der FISTULA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co., Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf, in der vorgelegten Fassung.

 

Zu E)

Der Rat der Stadt beschließt  einstimmig den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 “OBI 2000” in Verbindung mit der dazu gehörenden Begründung als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.