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Zu 1. 1.
Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West” gemäß § 2 (1) BauGB. Das
Plangebiet liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der K8. Die genaue Festsetzung
des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. 2.
Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig die erneute Aufstellung der 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West” gemäß § 2 (1) BauGB. Das
Plangebiet liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der K8. Der räumliche
Geltungsbereich umfaßt eine landwirtschaftliche Teilfläche. Die genaue
Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Zu 2. Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 bis 1.5
eingereichten Stellungnahmen (Stadt Remscheid, PLEdoc GmbH Essen, ISH Hagen,
BEW Wipperfürth, Amt für Agrarordnung Siegburg) zur Kenntnis. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen
Telekom zur Kenntnis. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Staatlichen
Umweltamtes zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die Gutachten, die
Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes, zur öffentlichen Auslegung
sind. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der RWE NET AG zur
Kenntnis und verweist einstimmig auf die Erschließungsplanung, die Grundlage
des Bebauungsplanes zur öffentlichen Auslegung ist. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Staatlichen
Forstamtes Bergisch Gladbach zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die
Begründung zum Bebauungsplan in der die Ergebnisse der Prüfung zur Verschattung
dargelegt sind. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis und verweist einstimmig auf den
Hinweis in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis und verweist
einstimmig auf den ökologischen Fachbeitrag, der Bestandteil der Begründung des
Bebauungsplanes zur öffentlichen Auslegung ist. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus Sicht der
Wasser- und Abfallwirtschaft zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die
Gutachten und ihre Abstimmung, die Bestandteil der Begründung und der
Festsetzungen des Bebauungsplanes, zur öffentlichen Auslegung sind. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus verkehrlicher
und polizeilicher Sicht zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die
Verbreiterung der Haupterschließung als Festsetzung im Bebauungsplan. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus Sicht des
Kreisstraßenbaus- und Unterhaltung, ÖPNV zur Kenntnis und verweist einstimmig
auf die Erschließungsplanung, die Festsetzungen und die Begründung zum
Bebauungsplan. Der Rat der Stadt nimmt den Hinweis von Herrn Hohlmann zur
Kenntnis und verweist einstimmig auf die Erschließungsplanung, die
Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan und den späteren
Erschließungsvertrag. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Kenntnisnahme,
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage
dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge. Zu 3. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die überarbeitete
Fassung des städtebaulichen Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 57
"Solarsiedlung Pohlhausen West”, auf dessen Grundlage die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt. Zu 4. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
Erläuterungsbericht und den Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen
West” mit Begründung. |
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