Auszug - Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West" 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West" 1. Erneute Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 (1) BauGB 2. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB 3. Beschluss der überarbeiteten Fassung des städtebaulichen Vorentwurfes 4. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB  

 
 
27. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0058/2003/1 Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West"
5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West"
1. Erneute Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 (1) BauGB
2. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB
3. Beschluss der überarbeiteten Fassung des städtebaulichen Vorentwurfes
4. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu 1

Zu 1.

1.      Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West” gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der K8. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

2.      Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die erneute Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pohlhausen West” gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Pohlhausen westlich der K8. Der räumliche Geltungsbereich umfaßt eine landwirtschaftliche Teilfläche. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Zu 2.

Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 bis 1.5 eingereichten Stellungnahmen (Stadt Remscheid, PLEdoc GmbH Essen, ISH Hagen, BEW Wipperfürth, Amt für Agrarordnung Siegburg) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die Gutachten, die Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes, zur öffentlichen Auslegung sind.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der RWE NET AG zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die Erschließungsplanung, die Grundlage des Bebauungsplanes zur öffentlichen Auslegung ist.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Forstamtes Bergisch Gladbach zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die Begründung zum Bebauungsplan in der die Ergebnisse der Prüfung zur Verschattung dargelegt sind.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis und verweist einstimmig auf den Hinweis in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates zur Kenntnis und verweist einstimmig auf den ökologischen Fachbeitrag, der Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes zur öffentlichen Auslegung ist.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die Gutachten und ihre Abstimmung, die Bestandteil der Begründung und der Festsetzungen des Bebauungsplanes, zur öffentlichen Auslegung sind.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus verkehrlicher und polizeilicher Sicht zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die Verbreiterung der Haupterschließung als Festsetzung im Bebauungsplan.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme aus Sicht des Kreisstraßenbaus- und Unterhaltung, ÖPNV zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die Erschließungsplanung, die Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan.

 

Der Rat der Stadt nimmt den Hinweis von Herrn Hohlmann zur Kenntnis und verweist einstimmig auf die Erschließungsplanung, die Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan und den späteren Erschließungsvertrag.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge.

Zu 3.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die überarbeitete Fassung des städtebaulichen Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West”, auf dessen Grundlage die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt.

Zu 4.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht und den Bebauungsplan Nr. 57 "Solarsiedlung Pohlhausen West” mit Begründung.