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Der Haupt –und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei dem Produkt 006.001.001 („Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen“) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die
Zuschüsse an Kindergärten freier Träger in Höhe von 484.000,00 €
bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu
entscheiden. |
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