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Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Einleitung und Durchführung eines Satzungsverfahrens als Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für die Ortslage Vorder- und Hinterhufe für den in der Plananlage dargestellten Satzungsbereich zu beschließen. |
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