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Sachkundiger
Bürger Manderla (FDP) fragt an, warum beim Bau des Brückenweges die Kosten der
Stützwand nicht gemäß KAG NRW abgerechnet werden. Herr Drescher
erklärt, daß die Kosten der Stützwand prozentual nach dem KAG NRW abgerechnet
werden. Stadtverordneter
Schmitz (CDU) fragt an, wie die Fußgänger, während der Bauphase, von der
Mannesmannstraße in die Innenstadt gelangen. Herr Graef
erklärt, daß die Fußgänger, vor inbetriebnahme der Fußgängerbrücke am Rathaus,
über die Nordstraße, den Eickerberg und den Brückenweg in die Innenstadt
gelangen. Der Ausschuß
für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen
einstimmig, das Straßenausbauprogramm, hier: Bereich Innenstadt, in der
vorgelegten Form zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und beauftragt den
Bürgermeister, die genannten Straßen im Zusammenhang des Masterplanes
"Innenstadtentwicklung" und des beschlossenen Verkehrs- und
Gestaltungskonzeptes gemäß den Fördermöglichkeiten zu planen. |
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