a) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Kenntnis. b) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig bei 1 Enthaltung (UWG) zu beschließen, die 32. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“ /
das Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen gemäß § 3 (2) BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, parallel dazu sind Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) zu beteiligen. |
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