Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr.
2 BauGB für den Bereich „Büschhausen/Hünger“ zu beschließen. Abgrenzung
und Umfang der Satzung ist dem der Sitzungsvorlage beigefügten Satzungstext und
dem Übersichtsplan zu entnehmen. |
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