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zu A) 30. Änderung des FNP
„Hochseilgarten Zurmühle“: Der Rat der Stadt nimmt von der
Absicht, das Vorhaben „Hochseilgarten Zurmühle“ planungsrechtlich
im Wege der Bauleitplanung zu sichern, Abstand. Der Rat der Stadt beschließt einmütig
bei 12 Enthaltungen: (3 WNK UWG, 4 FDP, 3 Büfo, 2 CDU) gemäß dem Ergebnis der
Prüfung/ Begründung das Verfahren zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Hochseilgarten Zurmühle“ einzustellen. zu B) Bebauungsplanverfahren Nr. 80
„Hochseilgarten Zurmühle“: Der Rat der Stadt nimmt von der
Absicht, das Vorhaben „Hochseilgarten Zurmühle“ planungsrechtlich
im Wege der Bauleitplanung zu sichern, Abstand. Der Rat der Stadt beschließt einmütig
bei 12 Enthaltungen: (3 WNK UWG, 4 FDP, 3 Büfo, 2 CDU) gemäß dem Ergebnis der
Prüfung/Begründung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80
„Hochseilgarten Zurmühle“ einzustellen. |
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