![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der
Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt nimmt die Unterrichtung
durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 105 (5) GO NRW über die
wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die
überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz einschließlich der Stellungnahme der
Verwaltung und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur
Kenntnis. 3. Der Rat der Stadt stellt einstimmig die
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 vom 31.03.2009 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO
NRW entsprechend der beigefügten Anlage 1 fest. Gemäß Hinweis im
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt eine
Bilanzkorrektur gem. § 92 (7) GO NRW beim Jahresabschluss 2007. Die Eröffnungsbilanz ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen. 4. Der
Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister hinsichtlich der Eröffnungsbilanz der
Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW einstimmig
Entlastung. Bürgermeister
Weik nimmt an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |